1. Wettfahrtregeln
Die zur Anwendung kommenden Wettsegelbestimmungen sind die "Wettfahrtregeln-Segeln" wie ISAF Anhang E in der jeweils aktuellen Fassung.
Eine Änderung der Segelanweisung kann jeweils am täglichen Skipper-Meeting bekannt gegeben werden.
2. Ablauf der Wettfahrt
Entsprechend dem aktuellen Programm
Der Wettfahrtleiter behält jedoch die Möglichkeit, die Regatta nach eigenem Ermessen vorzeitig zu beenden.
3. Wettfahrtsystem
Gesegelt wird nach dem Heat Management System (HMS)
4. Kurse
Der zu segelnde Kurs wird auf der Kurstafel ausgehängt. Jeder Wechsel des Kurses oder auch eine Kürzung wird mündlich bekannt gegeben.
5. Fernsteuerungsposition
Während eines Laufes haben sich nur die segelnden Teilnehmer und die Observer innerhalb des angegrenzten Bereichs aufzuhalten. Es ist nicht zulässig, die Boote von einer anderen Position zu steuern, es sei denn dies wird durch den Wettfahrtleiter ausdrücklich erlaubt.
Die Boote sind nach Beendigung eines Laufes unverzüglich aus dem Wasser zu nehmen.
Das Segeln zwischen den Wettfahrten bzw. während einer Wettfahrt, an der ein Boot nicht selbst teilnimmt, ist nicht gestattet. Verstöße werden gemäss Punkt 13 geahndet.
6. Startablauf
Startsignale werden immer akustisch gegeben.
Erst nach dem akustischen Signal, darf die Startlinie in Richtung zur ersten Bahnmarke überfahren werden. Das Ankündigungssignal wird 3 Minuten vor dem Start gegeben. Das Vorbereitungssignal wird 1 Minute vor dem Start gegeben. Bei einem Kontakt oder einem Regelverstoß in der Vorbereitungszeit muss man sich sofort entlasten.
Zwischen dem Vorbereitungssignal (1 Min) und dem Startsignal darf ein Boot nicht ins Wasser eingesetzt werden. Ein Boot hat die Möglichkeit nachzustarten. Dies geschieht, indem das betreffende Boot bis zum Ertönen des Startsignals an Land festgehalten wird und dann ins Wasser gesetzt oder losgelassen wird. Der Wettfahrtleiter hat nach eigenem Ermessen die Möglichkeit eines "Allgemeinen Rückrufes" bei einem Fehler im Startverfahren oder falls Einzelrückrufe nicht möglich sind oder grundsätzlich nach WR 32.
Die Boote dürfen sich ab dem Vorbereitungssignal nicht mehr in Luv der Startlinie und deren Verlängerung befinden.
Gründe nach WR 32 sind:
· Fehler im Startverfahren
· Schlechte Wetterbedingungen
· Ungenügender Wind, Zeitlimit wird wahrscheinlich überschritten
· Bahnmarke fehlt oder ist vertrieben
· Sonstige Gründe, welche die Sicherheit oder Fairness des Wettbewerbs unmittelbar
beeinflussen
Zur Abkürzung des Startverfahrens kann, falls alle Teilnehmer mit ihren Booten im Wasser sind, das Startband mit dem Vorbereitungssignal (1 Minute vor Start) begonnen werden. Diese Entscheidung trifft der Wettfahrtleiter.
7. Zeitbegrenzungen / Maximalzeit für Zieldurchgang der ersten Yacht
Die erste Yacht eines Laufes muss innerhalb von 15 Minuten die Ziellinie überquert haben. Eine mögliche Änderung dieses Zeitlimits ist anlässlich der Steuermannsbesprechung und an der Anschlagtafel bekannt zu geben. Die Wertungszeit, die nach dem Zieldurchgang der 1.Yacht einer Gruppe beginnt, beträgt 10 Minuten. Yachten, die in dieser Zeit nicht durchs Ziel gehen, werden auf den letzten Platz gesetzt.
8. Kontrolle der Fernsteuerungsfrequenzen
Jeder Teilnehmer hat mindestens vier verschiedene zugelassene Quarzpaare entsprechend seiner Meldung für die Wettfahrt bereitzuhalten, ausgenommen sind 2,4 Ghz Anlagen.
9. Jury
Die Jury setzt sich aus drei erfahrenen Seglern mit guten Regelkenntnissen zusammen. Dies können auch Teilnehmer sein, für die, falls sie selbst betroffen sind, jeweils ein Ersatzmann zu benennen ist. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
10. Proteste
Falls sich ein mit Protest belegtes Boot nicht entlastet hat, wird unmittelbar nach Beendigung des betreffenden Laufes eine erste Entscheidung über die vorliegenden Proteste getroffen. Vorgenommen wird dies vom Wettfahrtleiter nach Rücksprache mit den Wettfahrtbeobachtern (FIDRO, First Decision by Race Officer) oder aufgrund der Sofortentscheidung des Wettfahrtleiters bei Durchführung von UMPIRING. Ein Boot, das die Entscheidung des Wettfahrtleiters akzeptiert und disqualifiziert wird, erhält eine Punktzahl entsprechend dem letzten Platz seiner Gruppe.
Ein Mitglied der Jury leitet die Protest- bzw. Wiedergutmachungsverhandlung. Jeder beteiligte Teilnehmer muss gehört werden und kann weitere Zeugen benennen, die ebenfalls gehört werden müssen. Nach der Entscheidung der Jury gibt der Wettfahrtleiter das Ergebnis (DSQ einer/mehrerer Yachten, Zurückweisung des Protests, Wiedergutmachung) bekannt.
· Entscheide der Wettfahrtleitung sind abschliessend.
Die Entscheide werden direkt nach jedem Lauf ermittelt.
- Während der Protestverhandlung wird nicht gesegelt.
- Formelle Eingabe: Proteste sind schriftlich einzureichen.
Formulare liegen auf.
- Proteste können bis 5 Minuten nach dem Lauf eingereicht werden.
- Protestgebühr: 20.-- €
11. Verantwortlichkeit / Haftungsausschluss
Weder der Veranstalter noch sonstige offizielle Personen sind für irgendeinen persönlichen Schaden, für irgendeine Beschädigung oder für sonstige Nachteile im Zusammenhang mit der Regatta haftbar zu machen. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko für sich und seine Regattaausrüstung (Yacht, Segel, Zubehör etc.) teil.
12. Vermessung
Es gelten die Klassenregeln der RG-65 International.
Zugelassen sind Boote, die dem aktuellen Reglement der RG-65 International entsprechen. Im Sinne des RG-65-Spirit wird davon ausgegangen, dass die Skipper für die Einhaltung der Bauvorschriften Sorge getragen haben. Auf eine generelle Vermessung der Boote wird daher verzichtet. In begründeten Verdachtsfällen kann aber von der Wettfahrtleitung eine Kontrollvermessung angeordnet werden.
Alle Boote müssen eine deutlich sichtbare Segelnummer bzw. ein Segelkennzeichen haben. Ohne Segelnummer oder mit nur schwer lesbaren Nummern ist eine Teilnahme nicht möglich.
Es muss bei der Registrierung angegeben werden mit welchem Boot gesegelt werden soll. Ein nachträglicher Bootstausch ist nur bei irreparablen Schäden erlaubt und muss von der Wettfahrtleitung genehmigt werden. Das wechseln von Rumpfanhängen, Rigg und Segel sind zwischen den Läufen erlaubt. Wird ein eventueller Bootstausch nicht bekannt gegeben oder wird zwischen den Läufen bzw. während Läufen in denen man nicht Segeln muss gesegelt, wird die Teilnehmerin/Teilnehmer disqualifiziert.
Die Disqualifizierung gilt für den Lauf in dem mit dem nicht registrierten Boot gesegelt wurde bzw. für den vorhergehenden Lauf.
Die Teilnehmer der Regatta müssen ihre Yachten jederzeit für eine Kontrollvermessung bereithalten, die der Wettfahrtleiter zu jeder Zeit veranlassen kann.
13. Verbindlichkeit
Das OK behält sich vor, Teile der Segelanweisungen vor Beginn der Regatta abzuändern, bzw. anzupassen.
Lernbeispiele finden Sie hier.
Regelbeschreibungen finden Sie hier.
Besucher und Zuschauer
Die nicht segelnden Gäste sind uns herzlich willkommen.
Um den Regattabetrieb nicht zu stören, möchten wir unsere Gäste bitten, sich ausserhalb der abgesperrten Bereiche aufzuhalten.
Die Regattateilnehmer dürfen wärend einer Regatta, in Ihrer Konzentration nicht gestört werden.
Im Festzelt wird ein Teilbereich abgesperrt sein, in welchem die Regattateilnehmer die Reparatur- und Service-Arbeiten an ihren Booten durchführen. Die Abgesperrten Bereiche werden mit einem Warnband (rot/weiss) markiert. Ausserhalb der abgesperrten Bereiche wird Ihnen jeder Teilnehmer gerne Fragen beantworten, sofern es Ihm die Zeit erlaubt.
Über die Lautsprecher-Anlage werden Sie laufend über den momentanen Stand der Dinge orientiert.
Gleichzeitig werden auch Mitteilungen an die pausierenden Segler übertragen.